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Ausländische Touristen in Thailand: Neue Regeln für Inlandsflüge

Ausländische Touristen in Thailand: Neue Regeln für Inlandsflüge
19 Februar 2024
Ankündigung

Die thailändische Tourismusbehörde hat angekündigt, dass der Name auf der Bordkarte eines Passagiers genau mit dem Namen auf seinen offiziellen Ausweisdokumenten übereinstimmen muss. Diese Regel, die seit dem 16. Januar 2024 von der Zivilluftfahrtbehörde Thailands (CAAT) durchgesetzt wird, gilt sowohl für den Boarding-Prozess als auch für die Identitätsüberprüfung.

Bordkartenanforderungen

Passagiere haben mehrere Möglichkeiten für ihre Bordkarte, wie von der Tourismusbehörde beschrieben:

  • Eine Papierbordkarte, die am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft, an einem Selbstbedienungsterminal oder auf der Online-Check-in-Website der Fluggesellschaft erhalten wird.
  • Eine PDF-Datei, die von der Fluggesellschaft an den Passagier gesendet wird und auf einem Smartphone oder anderen elektronischen Geräten angezeigt werden kann.
  • Eine elektronische Bordkarte, die über die mobile App der Fluggesellschaft oder per E-Mail zugänglich ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine auf einem Mobiltelefon oder anderen elektronischen Geräten gespeicherte Bordkarte nur akzeptiert wird, wenn sie über das Passagierüberprüfungssystem des Flughafens, einen Bordkarten-Barcodescanner oder einen Bordkartenleser verifiziert wird.

Identifikations- und Notfalldokumente

Zusätzlich zur Bordkarte müssen Reisende ein gültiges Ausweisdokument, wie einen Reisepass, vorlegen. Für diejenigen, die ihren Reisepass oder Ausweisdokumente verloren haben, muss ein nicht-thailändischer Passagier einen originalen Notfallpass oder ein Notfallreisedokument vorlegen, um den Flug antreten zu können.

Diese neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und den Boarding-Prozess für internationale Reisende in Thailand zu vereinfachen. Es ist wichtig, dass alle ausländischen Besucher diese Anforderungen einhalten, um Reiseunterbrechungen während ihres Aufenthalts zu vermeiden.